In Verkehrsbereichen, in denen andere Verkehrsteilnehmer hohen Risiken ausgesetzt sind und deswegen besonders geschützt werden müssen, wird das zulässige Tempo deutlich eingeschränkt. Meistens gilt in diesen Bereichen innerorts dann noch einmal eine Temporeduzierung, sodass eben nicht die gewohnten 50 km/h erlaubt sind, sondern nur 30 km/h. Gerade vor Schulen und Kindergärten, aber auch in schlecht einsehbaren Bereichen oder an Straßen, die stark frequentiert sind, sind solche Tempoeinschränkungen nicht selten. Aber welche Strafen sind eigentlich zu erwarten, wenn sich Autofahrer nicht an die Tempogrenze halten und geblitzt werden? Wie hoch ist das Bußgeld und gibt es eigentlich auch einen Punkt in Flensburg?

Fallen Strafen in der 30er-Zone besonders hoch aus?

Zunächst lässt sich noch einmal zusammenfassen, dass in der 30er-Zone Fußgänger und Radfahrer einer besonderen Gefahr ausgesetzt sind. Die Tempobegrenzung von 30 km/h soll präventiv wirken und Unfälle vermeiden. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Strafe rechnen. Entgegen der allgemeinen Erwartung gibt es hier aber keine besonderen Regelungen gegenüber Vergehen in der 50er-Zone. Entscheidend ist ganz einfach der Bußgeldkatalog. In diesem ist detailliert aufgeführt, welche Bußgelder bei Temposünden innerhalb von Ortschaften bindend sind.

Immer wieder wird jedoch argumentiert, dass gerade bei Geschwindigkeitsvergehen in der 30er-Zone häufiger Bußgeldbescheide ausgestellt werden und die Bußgelder höher sind. Hierbei handelt es sich aber um einen Irrglauben. Tatsächlich ist die Begründung für die häufigen Bußgeldbescheide recht simpel. Wie bei einer Tempoüberschreitung in der 50er- oder 80er-Zone wird auch in der 30er-Zone durch die zuständigen Behörden bei einem Geschwindigkeitsvergehen ein Toleranzabzug von 10 Prozent gewährt. Während dieser bei 80 km/h immerhin 8 km/h umfasst, sind dies in der 30er-Zone gerade einmal 3 km/h. Schon eine kleine Unachtsamkeit während der Fahrt sorgt also dafür, dass mit einem Bußgeld gerechnet werden muss.

Sind Bußgeldbescheide auch in temporären 30er-Zonen gültig?

Tempo 30 kann innerorts auch nur zeitlich begrenzt gelten. Dies ist beispielsweise häufig vor Schulen und Kindergärten der Fall oder auch dann, wenn die Lärmbelästigung gezielt reduziert werden soll, also zum Beispiel ab 22 Uhr. Wenn Autofahrer in dieser Zeit geblitzt werden, in denen Tempo 30 gilt, müssen auch die Bußgelder gezahlt werden. Ob eine temporäre 30er-Zone auch dann vor einer Schule bindend ist, wenn eigentlich Ferien sind, ist immer wieder Thema vor Gerichten. Eine finale Entscheidung gibt es hier bislang nicht. Demnach sollte die Geschwindigkeitsbegrenzung auch in den Ferienzeiten immer eingehalten werden.

Diese Bußgelder drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Wie hoch die Bußgelder bei Temposünden in der 30er-Zone sind, ist generell davon abhängig, wie umfangreich diese ausfallen. Wer also nur mit etwa 40 km/h geblitzt wird, muss lediglich mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Anders sieht es bei 45 km/h aus. In diesem Fall wird bereits ein Bußgeld von 50 Euro verhängt. Lag die Geschwindigkeit bei 50 km/h, beläuft sich das zu erwartende Bußgeld bereits auf 70 Euro. Noch deutlich höher fällt die Strafe bei einer Geschwindigkeit von 55 km/h aus. In diesem Fall muss mit einem Bußgeld von 115 Euro gerechnet werden. Ab dieser Geschwindigkeit wird auch ein Punkt in Flensburg vermerkt. Ein Bußgeld von 180 Euro und ein Punkt in Flensburg sind bei einem Tempo von 60 km/h zu erwarten. Wer mit dieser Überschreitung schon einmal erwischt wurde, muss zudem mit einem Fahrverbot rechnen.

Sanktionen für Fahranfänger

Besondere Vorsicht müssen Fahranfänger bei Tempo-30-Zonen als Beifahrer an Bord haben. Tatsächlich gelten für sie nämlich neben den im Bußgeldkatalog vorgesehenen Maßnahmen weitere mögliche Konsequenzen. Fahranfänger, die bei Tempo 30 mit 21 km/h oder mehr geblitzt werden, müssen sich für einen A-Verstoß verantworten. Ein solcher A-Verstoß zieht die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre nach sich. Des Weiteren müssen die jungen Temposünder an einem Aufbauseminar teilnehmen. Dieses ist für sie kostenpflichtig.

Deutlich härter wird durchgegriffen, wenn Fahranfänger bereits drei A-Verstöße gesammelt haben. In diesem Fall verlieren sie ihre Fahrerlaubnis. Sie müssen sich dann einer Sperrfrist stellen. Erst wenn diese abgelaufen ist, kann noch einmal ein Antrag für die Fahrerlaubnis gestellt werden.

Fahranfänger, die nicht mehr als 50 km/h in der 30er-Zone gefahren sind, haben keine weiteren Konsequenzen zu fürchten. Für sie gelten die bereits genannten Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog.

Lohnt es sich, gegen einen Bußgeldbescheid bei einem Verstoß in der 30er-Zone vorzugehen?

Es passiert immer wieder, dass Bußgeldbescheide falsch sind. Die Bescheide, die für Vergehen in der Tempo-30-Zone verhängt werden, sind hiervon nicht ausgenommen. Bemerken Autofahrer, dass ihr Bußgeldbescheid nicht korrekt ist, können sie Einspruch einlegen beziehungsweise gegen diesen vorgehen. Insbesondere bei Bescheiden mit hohem Bußgeld oder einem Punkt in Flensburg, kann sich das durchaus lohnen. Wer gegen einen Bußgeldbescheid rechtlich vorgehen möchte, sollte sich jedoch professionelle Unterstützung sichern. Die erste Adresse sind in diesem Fall Verkehrsrechtsanwälte, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben. Er ist mit den Tücken der Bescheide und Messverfahren vertraut, zudem kann durch ihn bei der zuständigen Behörde auch vollständige Akteneinsicht beantragt werden.

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