Steigende Spritpreise aufgrund von steigenden CO2 Abgaben und eine immer restriktivere Politik gegenüber konventionellen Verbrennungsmotoren sollen den Klimaschutz und die CO2 neutralen Städte vorantreiben. Die ersten Effekte, insbesondere seit der Corona Pandemie sind erkennbar: während in Deutschland noch im Jahre 2019 ca. 83.000 Elektroautos zugelassen waren, sind es in diesem Jahr (Stand Oktober) bereits über eine halbe Million – damit konnte zum Frühjahr ein Anstieg von mehr als 200.000 neu zugelassenen Elektroautos auf Deutschlands Straßen verzeichnet werden – ein Erfolg, der durch die klimafreundliche Politik der Ampel Regierung fortgesetzt werden dürfte.
Die Schwelle zum Umstieg auf Elektromobilität ist nicht zuletzt dank staatlicher Förderung gesunken. Auch wenn der Kaufpreis von Elektroautos derzeit noch höher liegt als der von vergleichbaren Benzinern oder Dieseln, so sind dank staatlicher Förderungen Umtauschprämien möglich. Der Umstieg auf ein Elektroauto lohnt sich also. 9000 Euro können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA – beim geplanten Kauf eines Elektroautos beantragt werden. Der Antrag kann bequem online gestellt werden. So soll dank dieser staatlichen Hilfe bis zum Jahr 2030 die 15 Millionen Marke zugelassener Elektroautos auf Deutschlands Straßen geknackt werden. Der neue Bundeswirtschaftsminister Habeck hat diesbezüglich schon bekannt gegeben mit der Autoindustrie Gespräche über die Verlängerung der Fördermaßnahme geführt zu haben. So oder so, die alternativen Antriebe werden die Zukunft des Autos dominieren.
Anmeldung eines Autos – leicht und einfach Dank eVB Nummer
Was allerdings trotz Innovationsprämie und Eintauschprämie bleibt, sind die Formalitäten beim Anmelden eines neuen Autos. Allerdings hat sich auch hier dank der eVB Nummer seit einigen Jahren eine innovative Form der Fahrzeugzulassung etabliert. Seit mittlerweile 2008 ist eine gültige eVB Nummer in den Straßenverkehrsämtern notwendig, wenn man ein neues Auto zulassen möchte. Darüber hinaus gibt es weitere Sachverhalte, in denen die eVB Nummer erforderlich ist. Die eVB Nummer gilt als Nachweis der Versicherung eines Fahrzeuges und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Die eVB Nummer muss aber nicht nur bei Zulassung bzw. Neuzulassung eines KFZ beantragt werden, auch bei Umzug des Halters muss eine neue eVB Nummer (https://evbnummer.net/ ) ausgestellt werden, logisch wenn man bedenkt, dass die jeweilige Einzugsstelle an der jeweiligen Zulassungsbehörde des Wohnorts des Halters abhängt. Darüber hinaus muss eine eVB Nummer immer dann neu beantragt werden, sobald Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden – in tuninglastigen Zeiten erscheint dies vielen Autofahrern möglicherweise nicht geläufig.
Ebenso müssen Oldtimerfans bei der Wiederzulassung nach einer Restauration darauf achten, eine neue eVB Nummer (https://evbnummer.net/ ) zu beantragen. Werden stillgelegte Fahrzeuge wieder zugelassen, so müssen diese denselben Vorgang durchlaufen wie bei einer Neuwagenzulassung oder bei einem Halterwechsel nach Gebrauchtwagenkauf.
EVB Nummer beantragen
Oldtimer Kennzeichen
H Kennzeichen
Heutzutage ist die Zulassung eines Autos dank elektronischen Fortschritts und Digitalisierung sowie der damit einhergehenden Anbieter (https://evbnummer.net/) benutzer- und halterfreundlich. Die eVB Nummer kann von jedem Versicherer erteilt werden und ist kostenlos. Ist beispielsweise schon eine Kfz Versicherung vorhanden, so kann die eVB Nummer bei diesem beantragt werden. In der Regel muss man in digitalen Zeiten diesen noch nicht einmal persönlich aufsuchen – es reicht die Bekanntgabe der Beantragung und nach kurzer Zeit erhält man die eVB Nummer über SMS zugeschickt. Lange und bürokratische Postlaufzeiten entfallen damit. Hat man die eVB Nummer erhalten, so gilt diese automatisch als Bestätigung über eine vorhandene Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese gilt als rechtliche Grundvoraussetzung, um in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Die Kaskoversicherung stellen weitere Bausteine der Kfz-Versicherung dar, die allerdings – anders als die Haftpflichtversicherung – einen Wahlcharakter haben.
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