Die Coronakrise und der Krieg in der Ukraine haben viele Wirtschaftszweige und Produktionsstätten lahmgelegt oder zumindest stark gebremst. Die Automobilindustrie ist davon besonders betroffen. Die Neuwagenproduktion in der Europäischen Union ist von der reibungslosen Zulieferung abhängig. Versorgungsengpässe bei Halbleiterchips und seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine auch davon betroffenen Kabelbaumherstellung führen zu Lieferproblemen bei Neuwagen. Elektroautos haben viel mehr Assistenzsysteme und Elemente an Bord als Verbrenner. Dementsprechend fehlen diese wichtigen Vorprodukte nun in der Produktion von Elektrofahrzeugen.

Fördervoraussetzungen für gebrauchte Elektrofahrzeuge

Um die Verkehrswende und die damit zusammenhängende Klimaziele 2030 zu erreichen, hat der Bund zusätzliche Anreize geschaffen, die nun auch zusätzlich zum Neuwagenmarkt für Elektrofahrzeuge auch den Gebrauchtwagenhandel mit Elektroautos stimulieren sollen. Interessant ist dieser Aspekt deswegen, weil auch EU Gebrauchtwagen von der Förderung profitieren. Aufgrund unterschiedlich hoher Mehrwertsteuersätze innerhalb der Europäischen Union kann es sich also durchaus lohnen, ein gebrauchtes Elektroauto in einem europäischen Nachbarland zu kaufen und in Deutschland einzuführen. Allerdings gilt es einige Besonderheiten beim Gebrauchtwagenkauf in der EU zu beachten, die im Folgenden erläutert werden.

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Neuwagen oder Gebrauchtwagen – welche Unterschiede gibt es bei der Mehrwertsteuer?

Vorsicht vor doppelter Mehrwertsteuer! Nicht immer kennen gewerbliche Autohändler die korrekte Vorgehensweise beim Verkauf eines Gebrauchtwagens ins europäische Ausland. Das kann oftmals zum Nachteil für den privaten Autokäufer führen, der den Gebrauchtwagen hierzulande regelkonform zulassen möchte, und im schlechtesten Fall zweimal die Mehrwertsteuer bezahlt, nämlich einmal – fälschlicherweise – im Land des Erwerbs, und dann nochmal in Deutschland. Zwar besteht dann ein Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Mehrwertsteuer, aber der unnötige Papierkrieg kann vermieden. Um die steuerliche Einordnung für gebrauchte Autos aus dem europäischen Nachbarland verständlich zu machen, bedarf es einer kurzen Schematisierung: zunächst muss gegeneinander abgegrenzt werden, welches Steuerobjekt als Neuwagen oder als Gebrauchtwagen erfasst wird. Gemäß § 1 b Abs. 3 UstG gilt ein Fahrzeug als Neuwagen, wenn die Kilometerlaufleistung nicht mehr als 6000 beträgt und die Zulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt.

Elektroautos aus der EU müssen 2019 zugelassen worden sein

Entsprechend der steuerlichen Definition kommen für die Förderung durch den Bund auch Gebrauchtwagen infrage, die möglicherweise schon 3 Jahre alt sind, im jeweiligen Exportland allerdings noch nicht erstzugelassen wurden. Steuerlich betrachtet gelten diese Autos dann immer noch als Neuwagen. Bei gebrauchten Elektroautos gilt zudem: das Fahrzeug muss nach dem 4. November 2019 erstzugelassen worden sein. Darüber hinaus erhöht sich der Zeitraum der Erstzulassung von 6 auf 12 Monate. Ebenfalls darf das Elektroauto eine Kilometerlaufleistung von maximal 15.000 auf dem Tacho haben. Zudem darf das E Auto nicht schonmal in den Genuss des Förderprogramms gekommen sein.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat man Anspruch auf Förderung durch das Bundesamt für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Antragstellung setzt zudem Voraus, dass das jeweilige Elektroauto auch grundsätzlich förderfähig ist. Dies kann in dieser Liste nachgeprüft werden.

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Welche Förderhöhe bei gebrauchten Elektroautos?

Der staatliche Zuschuss für gebrauchte E-Autos und gebrauchte Plug-in-Hybride richtet sich nach dem Nettolistenpreis. Untenstehende Tabelle verdeutlich die jeweiligen Sätze. Bei Plug-in-Hybriden gilt zudem, dass eine Förderung durch den Bund nur dann möglich ist, wenn der CO2-Ausstoß 50mg pro gefahrenem Kilometer nicht übersteigt und die rein elektrische Reichweite mindestens 60 Kilometer beträgt. Die Förderung ist gedeckelt auf einen netto Listenpreis von 65.000 € bzw. 80 Prozent des Neuwagenpreises. Damit wird dem Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt Rechnung getragen. Wie bei Neuwagen gibt es auch für gebrauchte Elektroautos mit einer Erstzulassung im Zeitraum vom 4. November 2019 bis 31. Dezember 2021 eine Entlastung bei der Kfz Steuer. Die Steuerbefreiung gilt bis 2030.

AntriebsartListenpreis (netto)Förderung BundFörderung Hersteller (netto)Förderung gesamt (netto)
Elektroautobis 40.000 €6.000 €3.000 €9.000 €
Elektroauto40.001 € bis 65.000 €5.000 €2.500 €7.500 €
Plug-in-Hybridbis 40.000 €4.500 €2.250 €6.750 €
Plug-in-Hybrid40.001 € bis 65.000 €3.750 €1.875 €5.625 €
Quelle: Bafa.de

Antrag auf Förderung eines E Autos beim Bund stellen

Der Antrag auf Förderung eines E Autos durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfolgt ausschließlich online. Kauf und Zulassung müssen bereits erfolgt sein, bevor der staatliche Zuschuss beantragt wird. Abgerundet werden die staatlichen Fördermaßnahmen zur Verkehrswende mit der Möglichkeit zum kostenlosen Parken für Fahrer von Elektroautos.

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